Krankenversicherung Die deutsche Sozialgesetzgebung beginnt mit der verpflichtenden Krankenversicherung für Arbeiter 1883, die vom damaligen Reichskanzler (Bismarck) eingeführt wurde. 1884 kam die Unfallversicherung dazu und 1889 die Alters- und Invaliditätsversicherung, die 1891 von der Rentenversicherung abgelöst wurde.1911 wurden die bestehenden Versicherungen um eine Krankenversicherung ergänzt und alle „Sozialversicherungen“ im gleichen Jahr in der Reichsversicherungsordnung zusammengefasst.Dieses … Das deutsche Gesundheitswesen weiterlesen
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