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Welche Kosten kommen auf mich zu?

Auf Dich kommen keine Kosten für die die Vermittlung oder unseren Service zu.

Für den Deutschunterricht gibt es folgende Regelung:
Du bezahlst A1, A2 und B1 selbst bis ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Die Kosten für den B2 Kurs werden von uns (im Herkunftsland) bzw. Deinem Arbeitgeber (in Deutschland) getragen.
Mit der Einreise nach Deutschland und Beginn der Tätigkeit erhältst Du von uns eine Zahlung über 500 Euro für Deine Auslagen.

Darüber hinaus sind Visagebühren, Anreise und Gebühren für die Ausstellung neuer Dokumente von Dir selbst zu tragen.

Nur wenn Du innerhalb der ersten zwei Jahre Deinen Arbeitsvertrag in Deutschland kündigen solltest, zahlst Du einen Teil der Ausbildungskosten zurück. Die Summe ergibt sich allein aus den tatsächlich entstandenen Kosten (Sprachkurs plus Aufwandsentschädigung) proportional zur geleisteten Arbeitsdauer, d.h. nach einem Jahr zahlst Du nur noch die Hälfte zurück, nach ¾ der Zeit nur noch ein Viertel der Kosten etc.