Die berufliche Anerkennung zum*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in ist zwingende Voraussetzung zur Ausübung dieses Berufes in Deutschland. Ohne berufliche Anerkennung kannst Du als Pflegehelfer*in ausschließlich befristet eingesetzt werden mit entsprechend niedrigerem Verantwortungsbereich und Gehalt. Eine Anerkennung erfolgt, wenn die Ausbildungsinhalte, denen in Deutschland entsprechen, das erforderliche Sprachniveau vorliegt, keine Vorstrafen sowie keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.