Du erhältst einen offiziellen Arbeitsvertrag von Deinem zukünftigen Arbeitgeber. Wenn Du aus einem Land außerhalb der EU kommst, kann Dein erster Arbeitsvertrag zunächst befristet sein mit der Option auf Verlängerung.
Die in Deutschland übliche Probezeit beträgt sechs Monate. Du arbeitest fest, in Vollzeit und in der Regel unbefristet auf der vereinbarten Stelle im Krankenhaus oder einer anderen stationären oder mobilen Einrichtung und verdienst den gleichen Lohn wie deutsche Mitarbeiter*innen.
Um Rückzahlungen zu vermeiden, muss das Arbeitsverhältnis mindestens zwei Jahre bestehen bleiben.